Zusammenfassung: Mit der Änderung des Bauvertragsrechts haben sich bestimmte Vorschriften nicht geändert. Es gibt tückische Vorschriften, die auch am Bau zu berücksichtigen sind. Diese Vorschriften müssen nicht unbedingt aus dem Werkvertragsrecht stammen. Hierzu gehört auch die Vorschrift des § 377 HGB (Handelsgesetzbuch). Hierbei geht es um das Kaufrecht. Der Bodenleger ist meist nicht nur durch Werkverträge mit […]