RECHT DER FUßBODENTECHNIK
Ihr Experte: Carsten Seeger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Sie sind im Fußbodenbereich als Bodenleger, Parkettleger, Fliesenleger, Natursteinleger oder Estrichleger tätig?
Dann sind wir ein perfektes Team:

Wünschen Sie sich nicht auch einen Anwalt, der im Fußbodenbereich weiß, "was Sache ist" und technisch in der Lage ist, mit Sachverständigen aus dem Fußbodenbereich zu kommunizieren? 

Der Architekt verlangt, dass Sie Ihren Belag auf zu feuchtem Untergrund legen, und er droht sogar mit Schadensersatz und Vertragsstrafe. Sie sind verzweifelt und wissen nicht, wie Sie sich wehren sollen. 

Während der Bauausführung werden Ihnen plötzlich vertragliche Leistungen weggenommen. Die Baustelle ist dadurch in einem dicken Minus. Der Auftraggeber reagiert darauf nur mit einem Achselzucken.

Sie kennen das Gefühl der Faust in der Magengrube, wenn der Auftraggeber Insolvenz anmeldet, er Ihnen noch viel Geld schuldet und als Krönung auch noch der gesamte Belag auf die Baustelle geliefert wurde, der jetzt durch den Auftraggeber und den Insolvenzverwalter festgehalten wird.

Der Auftraggeber kommt auf Sie zu und spricht Sie auf die Verschiebung Ihrer Bauleistung um mehr als drei Monate an. Das passt Ihnen überhaupt nicht, da die Baustelle als Überbrückung für den Winter geplant war und Sie den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt nicht ausführen wollen.

Der Auftraggeber kündigt Ihnen vor Arbeitsbeginn den Vertrag. Sie sind frustriert und entnervt, weil Sie diese Baustelle fest eingeplant haben.

Sie können rein gar nichts für einen Materialfehler, sollen jedoch trotzdem gegenüber dem Auftraggeber haften. Und auch Ihr Baustofflieferant ist Ihnen keine Hilfe.

Kennen Sie auch die Situation, dass Ihr Nachunternehmer plötzlich verrückt spielt und immer neue Vorwände erfindet, um seine Arbeit weiter zu verzögern, obwohl Sie bereits unter erheblichen Zeitdruck sind?

Sie haben alle Leistungen fertiggestellt, aber der Auftraggeber verweigert Ihnen die Abnahme wegen irgendwelcher Mikro-Mängel. Zu allem Überfluss behält er auch noch Geld zurück.

Die Industrie ist an Sie herangetreten und lobt ihr neues Bauprodukt in höchsten Tönen, das Sie auf einer Baustelle einsetzen sollen. Der Auftraggeber stimmt zunächst zu, behauptet später aber, dass dieses Bauprodukt nichts taugt. Sie sollen alles wieder zurückbauen und die Industrie lässt Sie im Regen stehen. Sie blicken sorgenvoll in die Zukunft, da der Schaden erheblich und existenzbedrohend ist.

Sie wünschen sich in diesen oder anderen problematischen Situationen einen erfahrenen Juristen an Ihrer Seite, der Sie nicht nur in allen rechtlichen und strategischen Fragen praxisnah unterstützt, sondern auch mit zielführenden Maßnahmen tatkräftig im Tagesgeschäft entlastet? Das ist mein Leitbild - und Ihr konkreter Nutzen:

  • Ich stehe in allen Fragen des Baurechts an Ihrer Seite, nehme Ihnen lästige Arbeit ab und agiere dabei möglichst geräuschlos im Hintergrund, ohne Ihre Geschäftsbeziehung zu stören. 
  • Ich berate Sie intern und formuliere Ihnen alle rechtlichen Schreiben als Muster vor. Damit sind Sie nicht nur abgesichert, sondern damit löse ich 93 % aller Rechtsfälle außergerichtlich.
  • Wenn es notwendig wird oder Sie es wünschen, stelle ich mich vor Sie und vertrete Sie  auch nach außen, um Ihr Anliegen möglichst schnell in Ihrem Interesse zu lösen.
  • Ich biete Ihnen eine 4-Stunden-Rückruf-Garantie, wenn Sie mich sprechen wollen und ich nicht sofort erreichbar bin.
  • Vor meiner Selbstständigkeit war ich viele Jahre als angestellter Anwalt in einer Bauunternehmung im Bereich Hoch- und Tiefbau tätig und habe den Baubetrieb „von der Pike auf“ auf kennengelernt. Ich kann Fußboden – juristisch und praktisch.