Vollmachten und Patientenverfügungen
Im Rahmen unseres Beratungsservice klären wir mit Ihnen die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Bei Bedarf entwerfen wir diese für Sie, individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation.
Wir besprechen mit Ihnen das eventuelle Erfordernis einer Vollmachtserteilung an einen Dritten für den Fall der Krankheit und des Alters. Ebenso thematisieren wir die Möglichkeiten des sofortigen Handelns des zukünftigen Erben bei Anfall der Erbschaft.
Sollten Sie Wünsche für eine Handlungsanweisung an den Arzt haben, erstellen wir mit Ihnen eine Patientenverfügung für den Fall, dass Sie Ihren Wunsch nicht mehr selbst äußern können.