Vertretung vor Finanzamt und Gericht
Zu unserem Service zählt die bundesweit mögliche Vertretung vor Gericht in allen Belangen des Erbrechts.
Viele unserer Mandanten kommen nicht nur aus Düsseldorf, sondern auch aus umliegenden Städten wie Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen, Krefeld, Ratingen, Wuppertal, Neuss, Solingen, Mettmann oder Meerbusch zu uns.
Sollten Sie als Erbe einen Erbschein benötigen, können wir die Organisation übernehmen und Sie im Streitfall im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht vertreten. Im Streit über die Anfechtung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen vertreten wir Ihre Interessen. In Auseinandersetzungen mit Ihren Miterben oder einem Dritten führen wir Ihre Verhandlungen und versuchen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein, treten für wir Ihre Interessen vor Gericht ein und führen den Rechtsstreit.
Im Fall einer Enterbung können wir sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen Ihre Interessen vertreten. Das Gros der Pflichtteilsansprüche kann außergerichtlich reguliert werden. Bei Bedarf vertreten wir Sie jedoch auch vor Gericht konsequent.