Unsere Kompetenzen für Ihre Ziele
Erfahrung geht über Wissen. Unsere Kanzlei hat beides und wir setzen diese Kompetenzen konsequent für Ihr Recht und zu Ihrem Vorteil ein. Seit 20 Jahren beraten, gestalten, verhandeln und streiten wir bundesweit für Mandanten aus dem In- und Ausland ausschließlich in den Bereichen Baurecht, Immobilienrecht und Erbrecht.
Aufgrund besonderer Fachkenntnisse sowie zahlreicher von uns betreuter Fälle in den entsprechenden Rechtsgebieten wurde Herrn Rechtsanwalt Carsten Seeger der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ und Frau Rechtsanwältin Bettina Seeger der Titel „Fachanwältin für Erbrecht“ verliehen. Komplettiert wird diese Expertise durch vielfältige weitere praktische Erfahrungen vor und nach der Kanzleigründung im Jahre 1999.
Herr Rechtsanwalt Carsten Seeger war bereits vor seiner Niederlassung als Anwalt langjährig als Justiziar eines Bauunternehmens im Hoch- und Tiefbau tätig. Hierdurch ist er mit baubetrieblichen und betriebswirtschaftlichen Abläufen in der Baubranche aus der Innensicht vertraut.
Durch die ständige Zusammenarbeit mit den technischen Mitarbeitern des Unternehmens hat er darüber hinaus unschätzbares technisches Know-how gewonnen. All dies zeichnet Rechtsanwalt Seeger als besonders versierten Baurechtler aus und macht ihn seit über 15 Jahren auch zu einem gefragten Vortragsreferenten für Bauunternehmen, deren Mitarbeiter und Kunden zu allen Facetten des Baurechts.
In dieser Zeit hat er zudem in branchenspezifischen Publikationen an die 100 Fachartikel zu baurechtlichen Themen verfasst und veröffentlicht. Als Rechtsanwalt war er mittlerweile u.a. bei über 2000 Bauvorhaben davon über 500 Großbaustellen in Deutschland bundesweit tätig.
Sie können daher auf Rechtsanwalt Seeger an Ihrer Seite bauen, weil er
Frau Rechtsanwältin Bettina Seeger ist seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit mittlerweile zwei Jahrzehnte auf den Gebieten des Immobilien- und Erbrechts tätig. In dieser Zeit war sie auch häufig als Notarvertreterin bestellt und aktiv.
Nicht zuletzt hierdurch ist sie mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verträgen, Vereinbarungen oder Erklärungen, die notariell beurkundet werden müssen, besonders vertraut. Denn notarielle Beurkundungen spielen gerade in den Bereichen des Immobilienrechts und des Erbrechts eine wichtige Rolle.
Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Seeger als Testamentsvollstreckerin zertifiziert, wodurch sie über eine besondere Expertise im Bereich der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses im Erbfall verfügt. Sie bildete zudem Grundbuchbeamte fort und war auf ihrem Gebiet gleichfalls als Referentin zum Beispiel für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder an Hochschulen tätig.