Unsere Kompetenzen für Ihre Ziele

Erfahrung geht über Wissen. Unsere Kanzlei hat beides und wir setzen diese Kompetenzen konsequent für Ihr Recht und zu Ihrem Vorteil ein. Seit 20 Jahren beraten, gestalten, verhandeln und streiten wir bundesweit für Mandanten aus dem In- und Ausland ausschließlich in den Bereichen Baurecht, Immobilienrecht und Erbrecht.

Aufgrund besonderer Fachkenntnisse sowie zahlreicher von uns betreuter Fälle in den entsprechenden Rechtsgebieten wurde Herrn Rechtsanwalt Carsten Seeger der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ und Frau Rechtsanwältin Bettina Seeger der Titel „Fachanwältin für Erbrecht“ verliehen. Komplettiert wird diese Expertise durch vielfältige weitere praktische Erfahrungen vor und nach der Kanzleigründung im Jahre 1999.

Herr Rechtsanwalt Carsten Seeger war bereits vor seiner Niederlassung als Anwalt langjährig als Justiziar eines Bauunternehmens im Hoch- und Tiefbau tätig. Hierdurch ist er mit baubetrieblichen und betriebswirtschaftlichen Abläufen in der Baubranche aus der Innensicht vertraut.

Durch die ständige Zusammenarbeit mit den technischen Mitarbeitern des Unternehmens hat er darüber hinaus unschätzbares technisches Know-how gewonnen. All dies zeichnet Rechtsanwalt Seeger als besonders versierten Baurechtler aus und macht ihn seit über 15 Jahren auch zu einem gefragten Vortragsreferenten für Bauunternehmen, deren Mitarbeiter und Kunden zu allen Facetten des Baurechts.

In dieser Zeit hat er zudem in branchenspezifischen Publikationen an die 100 Fachartikel zu baurechtlichen Themen verfasst und veröffentlicht. Als Rechtsanwalt war er mittlerweile u.a. bei über 2000 Bauvorhaben davon über 500 Großbaustellen in Deutschland bundesweit tätig.

Sie können daher auf Rechtsanwalt Seeger an Ihrer Seite bauen, weil er
  • auf dem Gebiet des Baurechts sein Handwerkszeug von Grund auf gelernt hat und versteht, so dass er Sie in baurechtlichen Fragen zielführend berät, vertritt und effektiv entlastet.
  • bei der Prüfung von Verträgen, Vereinbarungen und Angeboten jeden Stein umdreht, um Sie vor Stolperfallen zu schützen.
  • jedes Bauvorhaben für Sie rechtlich so plant, gestaltet und steuert, dass es stets auf einem rechtssicheren Fundament steht, welches auch bei Erschütterung keine Risse bekommt.
  • über technisches Wissen verfügt und auch die Fachsprache der Baubranche spricht, so dass er zur Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Auftragnehmern, Gegnern und Sachverständigen Klartext sprechen kann.
  • bei unberechtigten Forderungen gegen Sie dafür sorgt, dass Ihr Gegner auf Granit beißt.
  • Ihre eigenen Forderungen zielsicher und effektiv durchsetzt.

Frau Rechtsanwältin Bettina Seeger ist seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit mittlerweile zwei Jahrzehnte auf den Gebieten des Immobilien- und Erbrechts tätig. In dieser Zeit war sie auch häufig als Notarvertreterin bestellt und aktiv.

Nicht zuletzt hierdurch ist sie mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verträgen, Vereinbarungen oder Erklärungen, die notariell beurkundet werden müssen, besonders vertraut. Denn notarielle Beurkundungen spielen gerade in den Bereichen des Immobilienrechts und des Erbrechts eine wichtige Rolle.

Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Seeger als Testamentsvollstreckerin zertifiziert, wodurch sie über eine besondere Expertise im Bereich der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses im Erbfall verfügt. Sie bildete zudem Grundbuchbeamte fort und war auf ihrem Gebiet gleichfalls als Referentin zum Beispiel für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder an Hochschulen tätig.

Sie können daher auf Rechtsanwältin Seeger an Ihrer Seite vertrauen, weil sie
  • Expertin für Erbrecht und Immobilienrecht ist und bei Erbrechtsangelegenheiten mit Immobilien in allen dabei auftretenden rechtlichen Fragen Zuhause ist
  • beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien mit allen Optionen, Abläufen und Gestaltungen so vertraut ist, dass die Transaktion ganz in Ihrem Sinne gelingt und kein Luftschloss wird.
  • bei der Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen – auch beim Kauf oder Verkauf von Renditeobjekten – hinter die Fassade blickt und vorteilhafte Regelungen für Sie in Stein meißelt.
  • durch vorausschauende Gestaltung dafür sorgt, dass Ihr Lebenswerk bewahrt bleibt.
  • Testamentsvollstreckung als höchste Vertrauenssache ansieht und Vertrauen durch nichts zu ersetzen ist.
  • in einem Erbfall mit viel Einfühlungsvermögen an Ihrer Seite steht und für Sie kompetent und zielstrebig in die Hand nimmt, was zu regeln ist.
  • ein echter Partner an Ihrer Seite ist.
  • Ihre Ziele im Blick hat und verwirklicht.