Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

Im Rahmen der Testamentsgestaltung ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Gesamtheit zu beachten. Diese Steuer variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Nachlasses. Gerne arbeiten wir auch in diesem Zusammenhang mit Ihrem Steuerberater zusammen.