Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften
Die Erfahrung zeigt, dass die Tendenz, getrennte Wege gehen zu wollen, die Existenz einer Erbengemeinschaft begrenzt.
Wir vertreten Ihre Interessen in der Erbengemeinschaft und gestalten die Auseinandersetzung für Sie. Selbstverständlich können wir für Sie die Verhandlungen mit Ihren Miterben übernehmen.
Sollte keine Einigung möglich sein, führen wir für Sie die Teilungsklage vor Gericht.