Schenkungen zu Lebzeiten

Planen Sie, zu Lebzeiten Geldschenkungen vorzunehmen oder Gegenstände, wie etwa eine Immobilie, zu übertragen?

Wir erläutern Ihnen die Regelungen zur Absicherung des Übertragenden, wie unter anderem per Einräumung von Wohnrechten, Nießbrauch, Pflegeverpflichtung oder Rückforderungsrechten möglich.

Wir bedenken die Auswirkungen der Schenkung auf das gesetzliche Erbrecht aller Beteiligten. Zahlreiche Verträge haben heute die vorweggenommene Erbfolge zum Gegenstand. Wir klären die Möglichkeiten von Anrechnungen oder Verzichtserklärungen, wie einen Pflichtteilsverzicht und/oder Erbverzicht.

Wir besprechen mit Ihnen Ihre Ziele und begleiten Sie bis zum Abschluss der Vereinbarung.